Koch/Köchin EFZ Art. 32
Köche und Köchinnen arbeiten in der Küche von Gastronomiebetrieben. Sie nehmen Lebensmittel entgegen, bereiten sie sorgfältig zu warmen und kalten Gerichten sowie Süssspeisen zu und richten sie kreativ an. Zwischen Küche und Service sorgen sie für reibungslose Arbeitsabläufe. Der berufsbegleitende Bildungsgang ermöglicht Erwachsenen den Abschluss als Koch/Köchin auf Stufe EFZ (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).
Gesetzliche Grundlagen: Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG Art. 34/BBV Art. 32).
Erste Schritte zum Berufsabschluss
Im Kanton Solothurn wohnhafte Erwachsene, die an einem Berufsabschluss interessiert sind, werden durch unsere Fachstelle beraten. Wenden Sie sich daher bitte als Erstes an:
Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen (ABMH)
Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene
Kreuzackerstrasse 1, 4502 Solothurn
Telefon 032 627 28 90
Personen, die nicht im Kanton Solothurn wohnhaft sind, wenden sich an das Berufsbildungsamt ihres Wohnkantons.
Ausbildungsinhalte
Der Unterricht richtet sich nach dem eidgenössischen Rahmenlehrplan:
- Herstellung, Zubereitung, Präsentation von Speisen
- Fremdsprache
- Verstehen und effizientes Mitgestalten der betrieblichen Abläufe
- betriebswirtschaftlich, gästeorientiert und nachhaltig denken und handeln
- Arbeitssicherheit
- Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutz
- Hygiene und Werterhaltung
Ausbildungsdauer und Kosten
Fachunterricht / Berufskunde für Köche und Köchinnen
Start: | 21. August 2023 |
Dauer: | 4 Semester |
Anzahl Lektionen: | 380 |
Unterrichtstag: | montags und ca. 1 Samstag Vormittag pro Monat |
Unterrichtszeiten: | 14:00 - 17:15 Uhr (montags) 09:00 - 12:15 Uhr (samstags) |
Kosten: | CHF 8'400.- (CHF 2'100.- pro Semester) |
Zusatzkosten: | ca. CHF 860.- Lehrmittel ca. CHF 70.- Materialgeld* |
Durchführungsort: | Solothurn, Gewerblich-Industrielle Berufsfachschule GIBS, Gebäude A (Situationsplan) |
Ferien: | Ferienplan |
* Das Materialgeld wird im 1. Semester für die gesamte Ausbildungsdauer verrechnet und nicht zurückerstattet, wenn die Ausbildung abgebrochen wird.
Allgemeinbildender Unterricht (ABU)
Die Durchführungsdaten und -kosten für den ABU Unterricht finden Sie hier.
Die Ausbildungskosten werden von einigen Wohnkantonen übernommen. Bitte klären Sie im Vorfeld ab, ob das Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons das Kursgeld übernimmt.
Voraussetzungen
Für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren (QV/Lehrabschlussprüfung) werden 5 Jahre berufliche Praxis vorausgesetzt, davon 3 Jahre als Koch/Köchin. Der definitive Entscheid über die Zulassung zum Qualifikationsverfahren liegt beim kantonalen Amt für Berufsbildung Ihres Wohnkantons.
Kursleitung
Stephan Herter, eidg. dipl. Berufsfachschullehrer
Gesamtbroschüre Berufsabschluss für Erwachsene Nachholbildungen Artikel 32